Dienstag, 8. Februar 2011

Anwaltskammer bezeichnet partielle Lizenz für Belo Monte als gesetzeswidrig

Die Generalanwaltskammer von Brasilien (OAB) hat das Bundesgericht in Pará aufgefordert, die von der Bundesanwaltschaft (MPF) eingebrachte Zivilklage zur sofortigen Aussetzung der Arbeiten an Belo Monte dringlich zu behandeln. Die Aufforderung kam auf Ersuchen des Vorsitzenden der Anwaltskammer von Pará, Jarbas Vasconcelos, und des stellvertretenden Gouverneurs von Pará, Helenilson Pontes, zustande, die die Anliegen der Bevölkerung in Bezug auf das umstrittenen Projekt Belo Monte aufgriffen.

Vor zwei Wochen hatte IBAMA eine partielle Genehmigung zur Baustellenerrichtung für Belo Monte erteilt. Umweltbewegungen und die Staatsanwaltschaft hielten sie von Anfang an für rechtswidrig, weil zunächst die im Februar 2010 von IBAMA vorgeschriebenen 40 Bedingungen umgesetzt werden müssten.

Am Montag (7.2.) schloss sich der nationale Präsident der Anwaltskammer von Brasilien (OAB), Ophir Cavalcante, den Forderungen der Staatsanwaltschaft (MPF) nach sofortiger Annullierung der partiellen Lizenz aus, solange nicht alle Umweltauflagen zur Durchführung des Projekts erfüllt sind.

"Die Haltung der Bundesregierung ist widersprüchlich und rechtlich nicht abgesichert. Die OAB kann einer „partiellen“ Lizenz nicht zustimmen, weil sie im Gesetz nicht vorgesehen ist. Müssten die 40 Bedingungen nicht umgesetzt werden, würde das für die Gemeinden rund um Belo Monte bedeuten, dass sie auch keinerlei Anspruch auf Entschädigungen hinsichtlich ökologischer und sozialer Auswirkungen hätten", sagte Ophir. "Mit den Bauarbeiten zu Belo Monte könnte erst begonnen werden, wenn die Voraussetzungen eingehalten werden, andernfalls wäre das Vorgehen illegal. Durch Erfindung dieser „partiellen“ Lizenzierung verlässt die Regierung den Boden des Gesetzes und erlaubt genau das Gegenteil von Umweltschutz. "


Estadao, 7.2.2011
OAB se manifesta contra licenciamento parcial de Belo Monte
Presidente da Ordem pede que Justiça Federal no Pará analise com urgência a ação do MPF