Dienstag, 5. April 2011

OAS fordert sofortigen Stopp für Belo Monte

Die Menschenrechtskommission der Organisation Amerikanischer Staaten fordert von Brasilien einen Stopp des Kraftwerksprojekts Belo Monte, solange gewisse Bedingungen nicht erfüllt sind. PlattformBeloMonte bringt eine Übersetzung des Schreibens - hier das Original als PDF.

Am 1. April 2011 stellte die Menschenrechtskommission der Organisation Amerikanischer Staaten (IACHR) Forderungen nach Vorsichtsmaßnahmen für die indigenen Völker des Xingu-Beckens in Pará, Brasilien: Arara da Volta Grande do Xingu; Juruna de Paquiçamba; Juruna de Kilómetro 17; Xikrin de Trincheira Bacajá; Asurini de Koatinemo; Kararaô und Kayapó des Territoriums Kararaô; Parakanã de Apyterewa; Araweté do Igarapé Ipixuna; Arara des Territoriums Arara; Arara do Cachoeira Seca und die indigenen Völker, die im Xingubecken in freiwilliger Isolation leben. Sie behaupten im Ansuchen, dass ihr Leben und ihre physische Integrität durch den Bau des Wasserkraftwerks Belo Monte bedroht ist. Die Interamerikanische Kommission fordert gemäß Artikel 25 den brasilianischen Staat auf, den Genehmigungsprozess für das Wasserkraftwerk Belo Monte sofort zu stoppen und jegliche Bauarbeiten im Zusammenhang mit dem Kraftwerk einzustellen, bis bestimmte minimale Bedingungen erfüllt sind.

Der Staat muss (1) in der Erfüllung seiner internationalen Verpflichtungen einen Beratungsprozess durchführen, und zwar vorausgehende Beratungen, die frei, informativ, des guten Glaubens, kulturell passend sind und eine Vereinbarung zum Ziel haben - in Bezug auf jede der betroffenen indigenen Gemeinschaften, die Begünstigte dieser Vorsichtsmaßnahmen sind;

Der Staat muss (2) garantieren, dass gemäß einem informierten Beratungsprozess die indigenen Gemeinschaften im Voraus die sozialen Studien und Umweltverträglchkeitsprüfungen des Projektes zur Einsicht bekommen, und zwar in einem zugänglichen Format einschließlich der Übersetzung in die jeweiligen indigenen Sprachen;

Der Staat muss (3) geeignete Maßnahmen ergreifen, um das Leben und die physische Integrität der Mitglieder der indigenen Völker in ihrer freiwilligen Isolation im Xingubecken zu schützen. Ihre Präsenz wurde durch den brasilianischen Staat selbst anerkannt, wie auch ihre kollektive Existenz als indigene Gemeinschaften.

Der Staat muss (4) geeignete Maßnahmen ergreifen, um die Ausbreitung von Krankheiten und Epidemien, die als Folge des Wasserkraftwerks von Belo Monte befürchtet werden, unter den einheimischen Gemeinschaften zu verhindern. Das schließt auch Krankheiten ein, die durch massiv Bevölkerungsströme entstehen.

Informationen über die Erfüllung der angeführten Bedingungen sowie eine ständig Aktualisierund des Informationsstands werden innerhalb von 15 Tagen verlangt. Nach Anhörung beider Seiten wird die Kommission eine Verlängerung oder Aufhebung des Stopps von Belo Monte entscheiden.

Englische Kurzfassung:
PM 382/10 - Indigenous Communities of the Xingu River Basin, Pará, Brazil

Siehe auch den UNO-Menschenrechtsreport A/HRC/15/37/Add.1 vom 15.9.2010, wo auf Seite 31 Belo Monte behandelt wird.
Falls der Link nicht direkt funtioniert, muss gesucht werden:
http://www.un.org/ aufrufen
und unter "Documents" die Nummer A/HRC/15/37/Add.1 zum Suchen eingeben. Abschließend die Sprache auswählen.