Donnerstag, 27. April 2017

Baustopp S7: mangelhafte Umweltverträglichkeitsprüfung


Kleine Zeitung, 21. April 2017
So erreichten Straßengegner wieder einen Baustopp
Aus dem geplanten Baubeginn für die Fürstenfelder Schnellstraße S 7 wird heuer wieder nichts. Der Verwaltungsgerichtshof kippte nun den Wasserrechtsbescheid für die Schnellstraße.
In diesen Wochen wollte die Asfinag die Baustraßen für die Errichtung des Westteils der Schnellstraße S 7 von Riegersdorf nach Dobersdorf einrichten. Rechtlich schien der Bau weitgehend durchgefochten, noch offene Beschwerden gegen die Umweltverträglichkeitsprüfung hatten keine aufschiebende Wirkung.
Dennoch ist den Gegnern der Schnellstraße zwischen der A 2 und der ungarischen Grenze nun wieder ein Etappensieg gelungen. Nach drei Jahren Verfahrensdauer hat der Verwaltungsgerichtshof einer Revision gegen den Wasserrechtsbescheid stattgegeben. Dieser beruhte nämlich auf dem alten Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahren, das 2012 aufgehoben worden war.
"Das ist für uns umso mehr ein Erfolg, weil die Politik unheimlich Druck gemacht hat", sagt Johann Raunikar, der Sprecher der Bürgerinitiative gegen den Bau der S 7. Die Entscheidung bedeutet nun einen neuerlichen Baustopp.

Asfinag hält am Projekt fest
Ein möglicher Baubeginn rückt damit ins nächste Jahr hinein. "Aber wir halten auf jedem Fall am Projekt fest, alle anderen Bescheide sind rechtskräftig", erklärt Alexander Walcher, Geschäftsführer des Asfinag-Baumanagements. Er bedauert, dass die Gegner immer wieder nach formalrechtlichen Angriffsflächen zur Verzögerung suchten.


ORF, 5.5.2017
Baustopp S7: Baubeginn verzögert sich
Mit dem Bau der Schnellstraße S7 kann heuer nicht mehr begonnen werden. Erneute Verzögerungen - der Verwaltungsgerichtshof kippte den Wasserrechtsbescheid - sorgen in der Region für Kritik.


Neon, 27.4.2017
Der Süden wird wieder mal ausgebremst: Baustopp S7
Die Gründe sind äußerst fadenscheinig: Zum einen war die Kundmachung für die wasserrechtliche Verhandlung im Jahr 2010 nicht – wie gesetzlich vorgeschrieben – in weit verbreiteten Tageszeitungen bekanntgemacht worden.
Zum anderen hätte die erstinstanzliche Genehmigung nicht erteilt werden dürfen, bevor die Umweltverträglichkeitsprüfung nicht abgeschlossen war.